Nicht immer ist den Unternehmen soweit klar, wer darf nach welchen Regelwerk welche Prüfungen durchführen. Wer ist Prüfer, wer ist Prüfstelle.

  • Prüfer sind Personen, die benannt werden, um die Übereinstimmung mit der anzuwendenden Norm zu prüfen.
  • Prüfstellen sind Organisationen, die benannt werden, um die Übereinstimmung mit der anzuwendenden Norm zu prüfen.

Das bedeutet, dass die DIN EN ISO 15607 darüber keine Aussagen macht, durch wen die Prüfer oder Prüfstellen benannt werden. Somit kann der Hersteller teilweise selbst festlegen, wer Prüfstelle und Prüfer sind. Bestimmte Anwendungsnormen und Richtlinien können dieses jedoch einschränken. Nur bei der Druckgeräterichtlinie (DGRL) ist festgelegt, dass die Prüfstelle nur eine anerkannte Stelle nach DGRL sein kann. Dadurch ist es aber dem Unternehmen möglich, nach anderen Anwendungsnormen und Richtlinien, z. B. für Schweißerprüfungen, auch eigene Prüfer zu benennen oder auch Prüfstellen einzurichten..

Das gleiche gilt bei Fragen zur Ausstellung eines Anerkennungsbericht (WPQR) nach z. B. DIN EN ISO 15614 – 1 mit einer Kreuzzugprobe nach DIN EN ISO 9018.

Auch die Qualifizierung eines Schweißverfahrens durch die Ausstellung einer Standardschweißanweisung (SWPS) nach DIN EN ISO 15612 kann beim Vorliegen einer Verfahrensprüfung durch den Hersteller erfolgen.

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