Alle Hersteller von tragenden Bauteilen müssen sich nunmehr auf die neue DIN EN 1090ff einstellen.

Im Bundesanzeiger wurde die DIN EN 1090 -1 am 16.02.2011 veröffentlicht.

Die bevorstehende Änderung der DIN 18.800 – 7 als zukünftige DIN EN 1090 – 2 und der DIN V 4113 – 3 als zukünftige DIN EN 1090 – 3 bedeutet für viele Betriebe dementsprechend den Nachweis einer werkseigenen Produktionskontrolle (WPK). Die Grundsätzlichkeit, dass die WPK durch die Zertifizierungsstelle (NB) auf der Grundlage einer Erstinspektion des Werkes anerkannt wird und einer fortlaufenden Überwachung unterliegt, fordert eine rechtzeitige Vorbereitung der Betriebe auf die anstehenden Anforderungen der neuen DIN EN 1090ff. Zukünftig müssen nach DIN EN 1090ff hergestellte Produkte dann mit dem CE-Kennzeichen gekennzeichnet werden.

Sollten Sie Fragen zu den bevorstehen Änderungen im Stahlbau sowie im Aluminiumbau haben, stehen wir Ihnen gerne als Ansprechpartner zur Verfügung.